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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AgrBehG 1950 §5 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/07/0078 E 10. Oktober 1989 VwSlg 13028 A/1989 RS 1Stammrechtssatz
Der "in agrartechnischen Angelegenheiten erfahrene Landesbeamte des höheren Dienstes" ist als Mitglied des Landesagrarsenates nicht als Sachverständiger iSd § 52 AVG zu qualifizieren (Hinweis auf E vom 3.12.1987, 86/07/0283). Dies führt jedoch nicht dazu, dass eine von diesem Senatsmitglied erstattete fachkundige Stellungnahme nicht den an das Beweismittel "Gutachten" zu stellenden Anforderungen hinsichtlich Vollständigkeit und Schlüssigkeit zu entsprechen hat.
Schlagworte
Sachverständiger KollegialorganEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1987070170.X02Im RIS seit
11.06.1991Zuletzt aktualisiert am
22.06.2009