RS Vwgh 1991/6/11 87/07/0180

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Veröffentlicht am 11.06.1991
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Index

L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Niederösterreich
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §4 Abs2;
FlVfGG §4 Abs5;
FlVfLG NÖ 1975 §17;

Rechtssatz

Die Gesetzmäßigkeit der Abfindung im Rahmen des Zusammenlegungsverfahrens kann nicht an Einzelvergleichen, sondern nur am Ergebnis der Gegenüberstellung der Gesamtabfindung mit dem gesamten Altbestand gemessen werden (Hinweis E 28.2.1989, 88/07/0062).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1987070180.X02

Im RIS seit

11.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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