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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §10 Abs1 impl;Rechtssatz
Ist ein Bescheid zwar an den Bf adressiert, wird hiebei jedoch der Bf, vertreten durch seinen ausgewiesenen steuerlichen und anwaltlichen Vertreter, namentlich angeführt, und wird diesem Vertreter der Bescheid zugestellt, so wird er dem Bf gegenüber erlassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989140217.X01Im RIS seit
11.06.1991