RS Vwgh 1991/6/11 89/14/0217

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Veröffentlicht am 11.06.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1 impl;
AVG §56 impl;
AVG §62 Abs1 impl;
BAO §83 Abs1;
BAO §97 Abs1;

Rechtssatz

Ist ein Bescheid zwar an den Bf adressiert, wird hiebei jedoch der Bf, vertreten durch seinen ausgewiesenen steuerlichen und anwaltlichen Vertreter, namentlich angeführt, und wird diesem Vertreter der Bescheid zugestellt, so wird er dem Bf gegenüber erlassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989140217.X01

Im RIS seit

11.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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