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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §33 Abs5 idF 1984/531 ;Rechtssatz
Der Arbeitnehmerabsetzbetrag steht nicht zu, wenn die hypothetische Steuerberechnung keine Einkommensteuer aus den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ergibt. Der Einwand des Abgabepflichtigen, der Arbeitnehmerabsetzbetrag sei zumindest im Verhältnis zur Gesamtsteuerbelastung zu gewähren, ist im Gesetz nicht gedeckt (Hinweis E 7.9.1990, 89/14/0193).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1987140133.X01Im RIS seit
11.06.1991