RS Vwgh 1991/6/11 90/14/0175

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Veröffentlicht am 11.06.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §12;
EStG 1972 §6 Z1;
EStG 1972 §6 Z4;
FinStrG §34 Abs1;
FinStrG §8 Abs2;

Rechtssatz

AusfzF, inwieweit einem Abgabepflichtigen bei der Bewertung eines aus dem Betriebsvermögen entnommenen und in das Privatvermögen übergeführten Gebäudes eine Sorgfaltsverletzung anzulasten ist (im konkreten Fall beruft sich der Abgabepflichtige darauf, das von der Abgabenbehörde für die Wertermittlung vorgenommene Ermittlungsverfahren sei kompliziert und umfangreich. Eine solche Berechnung sei ihm daher nicht zuzumuten. Der Betriebsprüfer hat allerdings lediglich eine Rückrechnung auf Basis des Baukostenindex vorgenommen und sodann den Nettobetrag angesetzt, was nicht als kompliziert angesehen werden kann, außerdem lag bereits ein Sachverständigengutachten über den Bauwert für Versicherungszwecke vor).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140175.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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