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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §4 Abs2;Rechtssatz
Das Gebot der Zuteilung von Grundstücken tunlichst gleicher Beschaffenheit begründet keinen Anspruch der Parteien des Zusammenlegungsverfahrens auf Zuteilung bestimmter, dem Altbestand entsprechenden Bonitätsklassen. Durch lediglich teilweise qualitativ schlechtere, teilweise aber auch qualitativ bessere Abfindung liegt keine Verletzung subjektiver Rechte vor (Hinweis E 20.2.1986, 85/07/0294). Die Partei hat auch differenzierte Angaben bezüglich des Fehlens eines zumindest gleichen Betriebes nach der Zusammenlegung zu machen (Hinweis E 28.2.1989, 88/07/0062).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1987070180.X01Im RIS seit
11.06.1991