Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §21 Abs2 Z2;Rechtssatz
Die Gewinnanteile der Gesellschafter von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind (wie insb OHG und KG), sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Ausnahmen von diesem Grundsatz finden sich in § 21 Abs 2 Z 2 und § 22 Abs 1 Z 3 EStG 1972, wonach die Einkünfte von Personengesellschaften dann keine solchen aus Gewerbebetrieb darstellen, wenn ausschließlich eine landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Tätigkeit oder eine selbständige Arbeit ausgeübt wird. Kommen diese beiden Ausnahmen nicht zum Tragen, weil eine Personengesellschaft auch eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, so ist die gesamte Tätigkeit der Personengesellschaft als gewerbliche Tätigkeit zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989130180.X02Im RIS seit
12.06.1991