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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/13/0147 90/13/0149 90/13/0148Rechtssatz
In dem Umstand, daß dem Abgabepflichtigen der Vergleichsbetrieb nicht genannt worden ist, ist kein Verfahrensmangel zu erblicken, da es des äußeren Betriebsvergleiches nicht bedurft hätte, um den Sicherheitszuschlag zu rechtfertigen (die AbgBeh hat nachvollziehbar dargestellt, wie sie aus bei einer Hausdurchsuchung aufgefundenen "internen" Aufzeichnungen des Abgabepflichtigen, der keine Buchhaltung vorgelegt hat, den Sicherheitszuschlag bemessen hat).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990130146.X02Im RIS seit
06.07.2001Zuletzt aktualisiert am
14.10.2011