RS Vwgh 1991/6/12 89/13/0192

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Veröffentlicht am 12.06.1991
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §98;
EStG 1972 §2 Abs3 Z4;
EStG 1972 §25 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs3;
EStG 1972 §47 Abs3;

Rechtssatz

Erhält der mitwirkende Ehegatte einen seiner Leistung angemessenen Arbeitslohn, so bleibt für einen Abgeltungsbetrag nach § 98 ABGB kein Raum. Ist der Arbeitslohn nicht angemessen, so ist das Dienstverhältnis steuerlich nicht anzuerkennen (Hinweis E 19.12.1990, 87/13/0053).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989130192.X01

Im RIS seit

12.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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