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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs3 Z3;Rechtssatz
Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb, zu denen auch die Einkünfte eines selbständigen Versicherungsvertreters zählen, ist eine gesetzliche Betriebsausgabenpauschalierung nicht vorgesehen. Ebenso sind Aufwendung für die Bewirtschaftung von Geschäftsfreunden als steuerlich nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen iSd § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1972 anzusehen. In diesem Zusammenhang ist es auch unmaßgeblich, ob sich der Abgabepflichtige den in Rede stehenden Aufwendungen entziehen kann bzw ob dieselben ausschließlich im betrieblichen Interesse liegen oder nicht (Hinweis E 19.9.1990, 89/13/0174).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989130173.X01Im RIS seit
12.06.1991