RS Vwgh 1991/6/12 89/13/0173

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.06.1991
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs3 Z3;
EStG 1972 §20 Abs1 Z3;
EStG 1972 §23 Z1;

Rechtssatz

Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb, zu denen auch die Einkünfte eines selbständigen Versicherungsvertreters zählen, ist eine gesetzliche Betriebsausgabenpauschalierung nicht vorgesehen. Ebenso sind Aufwendung für die Bewirtschaftung von Geschäftsfreunden als steuerlich nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen iSd § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1972 anzusehen. In diesem Zusammenhang ist es auch unmaßgeblich, ob sich der Abgabepflichtige den in Rede stehenden Aufwendungen entziehen kann bzw ob dieselben ausschließlich im betrieblichen Interesse liegen oder nicht (Hinweis E 19.9.1990, 89/13/0174).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989130173.X01

Im RIS seit

12.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten