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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §63 Abs2;Rechtssatz
Zwar stellt der die Verlängerung der Rechtsmittelfrist ablehnende Bescheid des Finanzamtes an sich eine nur das Verfahren betreffende Verfügung dar, gegen die nach § 244 BAO ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig wäre und die danach erst in einer Berufung gegen den die Angelegenheit abschließenden Bescheid angefochten werden könnte. Der Ausschluß einer gesonderten Anfechtung der das Verfahren betreffenden Verfügung setzt aber voraus, daß ein "die Angelegenheit abschließender Bescheid", der die gemeinsame Anfechtung im Sinne des § 244 BAO zuläßt, überhaupt noch zu erwarten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991130132.X01Im RIS seit
12.06.1991Zuletzt aktualisiert am
18.02.2009