RS Vwgh 1991/6/12 91/13/0132

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Veröffentlicht am 12.06.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs2;
BAO §244;
BAO §245 Abs3;
BAO §273 Abs1 litb;

Rechtssatz

Zwar stellt der die Verlängerung der Rechtsmittelfrist ablehnende Bescheid des Finanzamtes an sich eine nur das Verfahren betreffende Verfügung dar, gegen die nach § 244 BAO ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig wäre und die danach erst in einer Berufung gegen den die Angelegenheit abschließenden Bescheid angefochten werden könnte. Der Ausschluß einer gesonderten Anfechtung der das Verfahren betreffenden Verfügung setzt aber voraus, daß ein "die Angelegenheit abschließender Bescheid", der die gemeinsame Anfechtung im Sinne des § 244 BAO zuläßt, überhaupt noch zu erwarten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991130132.X01

Im RIS seit

12.06.1991

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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