Index
21/02 AktienrechtNorm
AktG 1965 §1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1992/4;Rechtssatz
Auch wenn die Aktionäre beim Erwerb der Aktien nicht an deren Wert, sondern direkt am Wert eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögens der Aktiengesellschaft interessiert gewesen sind, so führt eine derartige Motivation für den Kauf von Aktien keinesfalls dazu, das Vermögen der Aktiengesellschaft zu einem Treuhandvermögen der Aktionäre umzudeuten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988130170.X03Im RIS seit
14.01.2002