RS Vwgh 1991/6/12 90/13/0028

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Veröffentlicht am 12.06.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §8 Abs1;

Rechtssatz

Wird ein Wirtschaftsgut zwar 1979 erworben, aber sofort bis 1980 vermietet, und hat der Verkäufer solange für die Instandhaltung und Versicherung zu sorgen, so kann dieses Wirtschaftsgut erst ab 1980 betrieblich genutzt und darüber tatsächlich verfügt werden. Eine vorzeitige Abschreibung kann daher erst für das Jahr 1980 vorgenommen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130028.X08

Im RIS seit

22.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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