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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/13/0147 90/13/0149 90/13/0148Rechtssatz
Es ist zwar nicht Pflicht der Partei im Abgabenverfahren, anstelle der Behörde eine Schätzung vorzunehmen; nimmt die AbgBeh selbst eine Schätzung der Umsätze vor, so steht es der Partei allerdings frei, diese Schätzung durch eine andere, ebenso überzeugend begründete Schätzung zu entkräften.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990130146.X01Im RIS seit
06.07.2001Zuletzt aktualisiert am
14.10.2011