RS Vwgh 1991/6/12 90/13/0146

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Veröffentlicht am 12.06.1991
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/13/0147 90/13/0149 90/13/0148

Rechtssatz

Es ist zwar nicht Pflicht der Partei im Abgabenverfahren, anstelle der Behörde eine Schätzung vorzunehmen; nimmt die AbgBeh selbst eine Schätzung der Umsätze vor, so steht es der Partei allerdings frei, diese Schätzung durch eine andere, ebenso überzeugend begründete Schätzung zu entkräften.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130146.X01

Im RIS seit

06.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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