RS Vwgh 1991/6/12 88/13/0176

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Veröffentlicht am 12.06.1991
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §200 Abs1;

Rechtssatz

Wenn es bei der vom Steuerpflichtigen gewählten Art der wirtschaftlichen Verwertung seiner Eigentumswohung nicht ungewiß ist, ob eine ihm zurechenbare Einkunftsquelle vorliegt oder nicht, so liegen dennoch die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erlassung eines vorläufigen Bescheides gem § 200 BAO nicht vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988130176.X03

Im RIS seit

12.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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