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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §200 Abs1;Rechtssatz
Wenn es bei der vom Steuerpflichtigen gewählten Art der wirtschaftlichen Verwertung seiner Eigentumswohung nicht ungewiß ist, ob eine ihm zurechenbare Einkunftsquelle vorliegt oder nicht, so liegen dennoch die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erlassung eines vorläufigen Bescheides gem § 200 BAO nicht vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988130176.X03Im RIS seit
12.06.1991