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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs3 Z6;Rechtssatz
Um bei einer Vermietung oder Verpachtung einer Liegenschaft Liebhaberei im steuerlichen Sinne annehmen zu können, ist es nicht erforderlich, daß eine ertragsbringende Vermögensanlage auf Grund objektiver Gegebenheiten ausgeschlossen ist. Auch der Hinweis des Steuerpflichtigen daß die betreffende Eigentumswohnung jedenfalls günstig vermietbar wäre, genügt nicht, da eine Einkunftsquelle nämlich nicht schon dann vorliegt, wenn zur Einkunftserzielung geeignetes Vermögen vorhanden ist, sondern erst dann, wenn dieses Vermögen auch tatsächlich zur Einkunftserzielung verwendet wird (Hinweis E 11.4.1991, 88/13/0027).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988130176.X02Im RIS seit
12.06.1991