Index
L34004 Abgabenordnung OberösterreichNorm
BAO §241 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/06/22 88/17/0242 1Stammrechtssatz
Ein Rückzahlungsantrag ist nicht gerechtfertigt, wenn eine zu Unrecht festgesetzte, aber dessen ungeachtet vollstreckbar gewordene Abgabe im Vollstreckungsweg eingebracht wurde. Unrechtmäßige Festsetzungen müßten im Rechtsmittelverfahren gegen den Abgaben-(Haftungs-)Bescheid bekämpft werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990170404.X06Im RIS seit
15.05.2001