RS Vwgh 1991/6/17 AW 91/06/0023

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Veröffentlicht am 17.06.1991
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Index

L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Tirol
L82000 Bauordnung
L82007 Bauordnung Tirol
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
BauO Tir 1989 §30 Abs1;
BauRallg;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - vorstellungsbeh Aufhebung der Abweisung einer Berufung des Nachbarn gegen die Bewilligung eines Bauvorhabens -

Der Verwaltungsgerichtshof ist im Verfahren zur Erteilung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 30 Abs 2 VwGG nicht berechtigt, die fehlende Rechtskraft des Baubewilligungsbescheides zu ersetzen oder durch einen Ausspruch gemäß § 30 Abs 2 VwGG die Anwendung der Rechtsvorschriften des § 36 Abs 1 und § 40 Abs 2 BauO Tir 1989 auf sonstige Weise zu verhindern.

Schlagworte

Begriff der aufschiebenden WirkungRechtskraft Besondere Rechtsprobleme Verfahren vor dem VwGH

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:AW1991060023.A03

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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