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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Nichtstattgebung - vorstellungsbeh Aufhebung der Abweisung einer Berufung des Nachbarn gegen die Bewilligung eines Bauvorhabens -
Der Verwaltungsgerichtshof ist im Verfahren zur Erteilung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 30 Abs 2 VwGG nicht berechtigt, die fehlende Rechtskraft des Baubewilligungsbescheides zu ersetzen oder durch einen Ausspruch gemäß § 30 Abs 2 VwGG die Anwendung der Rechtsvorschriften des § 36 Abs 1 und § 40 Abs 2 BauO Tir 1989 auf sonstige Weise zu verhindern.
Schlagworte
Begriff der aufschiebenden WirkungRechtskraft Besondere Rechtsprobleme Verfahren vor dem VwGHEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:AW1991060023.A03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010