RS Vwgh 1991/6/18 90/08/0197

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Veröffentlicht am 18.06.1991
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §34 Abs1;
LAG §5 Abs1;

Beachte

Der Beschwerdefall 90/08/0161 wurde am 2. Juli 1991 im gleichen Sinne erledigt;

Rechtssatz

Für die Frage, ob landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Tätigkeit in einem oder in mehreren Betrieben ausgeübt wird, kommt es in erster Linie darauf an, ob die Tätigkeiten in einer organisatorischen Einheit zusammengefaßt sind oder nicht (Hinweis E 22.10.1987, 85/08/0160).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080197.X03

Im RIS seit

19.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

04.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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