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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35;Beachte
Der Beschwerdefall 90/08/0161 wurde am 2. Juli 1991 im gleichen Sinne erledigt;Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Frage, ob die für eine Betriebsführung auf Rechnung und Gefahr entscheidenden Eigenschaften auf eine Person zutreffen, kommt es - ähnlich wie beim Dienstgeberbegriff des § 35 ASVG - nicht auf den nach außen in Erscheinung tretenden Sachverhalt, sondern auf die wirklichen rechtlichen Verhältnisse an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080197.X05Im RIS seit
19.02.2002Zuletzt aktualisiert am
04.06.2013