RS Vwgh 1991/6/18 90/05/0246

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Veröffentlicht am 18.06.1991
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Index

L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Oberösterreich
L81704 Baulärm Umgebungslärm Oberösterreich
L82000 Bauordnung
L82004 Bauordnung Oberösterreich
L82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

BauO OÖ 1976 §61 Abs1;
BauRallg;
VVG §4 Abs1;

Rechtssatz

Die Vollstreckung eines baupolizeilichen Auftrages kommt dann nicht in Betracht, wenn ein Ansuchen um Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung anhängig ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990050246.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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