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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO OÖ 1976 §61 Abs1;Rechtssatz
Die Vollstreckung eines baupolizeilichen Auftrages kommt dann nicht in Betracht, wenn ein Ansuchen um Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung anhängig ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990050246.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.07.2010