Index
L82000 BauordnungNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/02/19 90/05/0025 1Stammrechtssatz
Nach der ständigen Rsp hat der sogenannte "übergangene Nachbar" keinen Anspruch auf Durchführung einer neuerlichen Bauverhandlung; sein Auftreten bedeutet nicht, daß sich das durchgeführte Baubewilligungsverfahren als rechtswidrig erweist.
Schlagworte
Übergangene ParteiEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991050022.X01Im RIS seit
03.05.2001