RS Vwgh 1991/6/18 91/05/0022

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.06.1991
beobachten
merken

Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
BauRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/02/19 90/05/0025 1

Stammrechtssatz

Nach der ständigen Rsp hat der sogenannte "übergangene Nachbar" keinen Anspruch auf Durchführung einer neuerlichen Bauverhandlung; sein Auftreten bedeutet nicht, daß sich das durchgeführte Baubewilligungsverfahren als rechtswidrig erweist.

Schlagworte

Übergangene Partei

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991050022.X01

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten