RS Vwgh 1991/6/18 90/08/0197

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Veröffentlicht am 18.06.1991
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §34 Abs1;
LAG §5 Abs1;

Beachte

Der Beschwerdefall 90/08/0161 wurde am 2. Juli 1991 im gleichen Sinne erledigt;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/06/18 90/08/0128 7

Stammrechtssatz

Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft iSd § 5 Abs 1 LAG (in Verbindung mit dem arbeitsverfassungsrechtlichen Betriebsbegriff) liegt vor, wenn innerhalb einer organisatorischen Einheit eine physische oder juristische Person oder eine Personengemeinschaft allein oder mit Arbeitskräften mit Hilfe technischer oder immaterieller Mittel die Erzielung bestimmter Arbeitsergebnisse in der land- und forstwirtschaftlichen Produktion fortgesetzt verfolgt (Hinweis E 4.6.1982, 81/08/0051).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080197.X02

Im RIS seit

19.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

04.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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