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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8;Rechtssatz
Hinsichtlich von Anträgen auf Durchführung einer aufsichtsbehördlichen Prüfung nach § 29 WGG kommt einem Antragsteller Parteistellung nicht zu, sodaß auch ein Rechtsanspruch auf bescheidmäßige Erledigung nicht besteht (Hinweis B 4.4.1991, 90/05/0245).
Schlagworte
Anspruch auf Sachentscheidung Besondere Rechtsgebiete Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991050101.X01Im RIS seit
12.11.2001