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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Nachbarn besitzen auch im Verfahren auf Erteilung einer Benützungsbewilligung Parteistellung, wenn unter dem Titel einer Benützungsbewillligung in Wahrheit eine Baubewilligung erteilt wird bzw in Rechte der Nachbarn, die ihnen im Baubewilligungsverfahren zustehen, eingegriffen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991050012.X04Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009