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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §472;Rechtssatz
Eine allfällige Beeinträchtigung der aus der Einräumung eines Notwegerechts resultierenden Privatrechte der Nachbarn berührt nicht deren im Baubewilligungsverfahren wahrzunehmenden subjektiven öffentlichen Nachbarrechte im Sinne des § 134 Abs 3 Wr BauO.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991050025.X01Im RIS seit
11.05.2001