RS VwGH Erkenntnis 1991/06/18 90/08/0128

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Veröffentlicht am 18.06.1991
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Rechtssatz

Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft iSd § 5 Abs 1 LAG (in Verbindung mit dem arbeitsverfassungsrechtlichen Betriebsbegriff) liegt vor, wenn innerhalb einer organisatorischen Einheit eine physische oder juristische Person oder eine Personengemeinschaft allein oder mit Arbeitskräften mit Hilfe technischer oder immaterieller Mittel die Erzielung bestimmter Arbeitsergebnisse in der land- und forstwirtschaftlichen Produktion fortgesetzt verfolgt (Hinweis E 4.6.1982, 81/08/0051).

Im RIS seit
16.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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