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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1091;Beachte
Der Beschwerdefall 90/08/0161 wurde am 2. Juli 1991 im gleichen Sinne erledigt;Rechtssatz
Voraussetzung für die Versicherungspflicht des Pächters eines landwirtschaftlichen forstwirtschaftlichen Betriebes nach § 2 Abs 1 Z 1 BSVG und § 2 Abs 1 Z 1 BPVG ist der Abschluß eines den gesetzlichen Bestimmungen enstsprechenden Pachtverhältnisses, das in der Folge nicht in den für den Weiterbestand eines Pachtverhältnisses wesentlichen Punkten abgeändert wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080197.X06Im RIS seit
19.02.2002Zuletzt aktualisiert am
04.06.2013