RS Vwgh 1991/6/18 87/08/0098

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Veröffentlicht am 18.06.1991
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §413 Abs1 Z1;
ASVG §56 Abs1;
ASVG §56 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1020/63 E 9. Oktober 1963 RS 1

Stammrechtssatz

Der Landeshauptmann ist berechtigt, im Verfahren über einen gegen eine bescheidmäßige Beitragsvorschreibung des Versicherungsträgers nach § 56 Abs 1 ASVG gerichteten Einspruch zufolge des auf die Einspruchsbehörde übergehenden Ermessens die Bestimmungen des § 56 Abs 3 ASVG anzuwenden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1987080098.X02

Im RIS seit

10.04.2002

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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