RS Vwgh 1991/6/18 91/05/0032

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Veröffentlicht am 18.06.1991
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Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
BauRallg;

Rechtssatz

Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens kann die Frage des Grenzverlaufes nur als Vorfrage im Sinne des § 38 AVG beurteilt werden, ist also eine endgültige Klärung nicht möglich, es sei denn, es könnte eine einvernehmliche Lösung erzielt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991050032.X01

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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