RS Vwgh 1991/6/18 90/08/0128

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Veröffentlicht am 18.06.1991
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66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §2 Abs1 Z1;
BSVG §2a;
BSVG §2b;

Rechtssatz

Besteht zwischen Ehegatten eine allgemeine bzw eine den landwirtschaftlichen forstwirtschaftlichen Betrieb zur Gänze umfassende beschränkte Gütergemeinschaft, so wird der Betrieb auch dann auf Rechnung und Gefahr beider Ehegatten geführt, wenn einer der beiden nicht persönlich mitarbeitet, außer, die Ehegatten hätten hievon abweichende - gleich Ehepakten formbedürftige - Abreden getroffen (Hinweis E 22.9.1983, 81/08/0081).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080128.X06

Im RIS seit

16.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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