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66/02 Andere SozialversicherungsgesetzeNorm
BSVG §2 Abs1 Z1;Rechtssatz
Besteht zwischen Ehegatten eine allgemeine bzw eine den landwirtschaftlichen forstwirtschaftlichen Betrieb zur Gänze umfassende beschränkte Gütergemeinschaft, so wird der Betrieb auch dann auf Rechnung und Gefahr beider Ehegatten geführt, wenn einer der beiden nicht persönlich mitarbeitet, außer, die Ehegatten hätten hievon abweichende - gleich Ehepakten formbedürftige - Abreden getroffen (Hinweis E 22.9.1983, 81/08/0081).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080128.X06Im RIS seit
16.11.2000Zuletzt aktualisiert am
09.11.2012