RS Vwgh 1991/6/19 91/03/0090

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Veröffentlicht am 19.06.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;
VStG §44a lita;
VwRallg;

Rechtssatz

Mit der Formulierung, der Besch sei mit dem näher bezeichneten PKW "gefahren", wobei er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe, wird unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß dem Besch das Tatverhalten des Lenkens iSd § 5 Abs 1 StVO zum Vorwurf gemacht wurde (Hinweis E 11.9.1987, 86/18/0284).

Schlagworte

Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991030090.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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