RS Vwgh 1991/6/19 90/03/0198

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.06.1991
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §13 Abs2;
ZustG §9 Abs1;

Rechtssatz

Der Postbevollmächtigte iSd § 13 Abs 2 ZustG ist kein Zustellungsbevollmächtigter iSd § 9 ZustG. Die Zustellung der Aufforderung an die für RSa-Briefe Postbevollmächtigte einer Gesellschaft bewirkt daher keinen Zustellmangel iSd § 9 VStG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990030198.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten