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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Steht die konkrete Einwendung des Besch, es liege sein Einkommen nach Abzug der Sorgepflichten unter dem Existenzminimum, in Widerspruch zu den von der Behörde erhobenen und der Strafbemessung zugrunde gelegten Einkommensverhältnissen, hat die bel Beh dem Besch Parteiengehör zu gewähren.
Schlagworte
Parteiengehör Rechtsmittelverfahren Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Persönliche Verhältnisse des BeschuldigtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991030004.X02Im RIS seit
19.06.1991