RS Vwgh 1991/6/19 90/03/0198

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Veröffentlicht am 19.06.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §10 Abs2;
KFG 1967 §103 Abs2;
ZustG §9 Abs1;

Rechtssatz

Liegt ein ausgewiesenes, auch die Zustellung von Schriftstücken umfassendes Bevollmächtigungsverhältnis vor, ist auch eine Aufforderung nach § 103 Abs 2 KFG zur Lenkerbekanntgabe an den Bevollmächtigten zuzustellen; eine solche Aufforderung kann nicht auch an die Partei selbst rechtswirksam zugestellt werden (Hinweis E 8.9.1982, 82/03/0018).

Schlagworte

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990030198.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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