Index
L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AVG §56;Rechtssatz
Da es sich bei der Genehmigung eines Flächenwidmungsplanes nach § 29 Stmk ROG durch die LReg nur um die Handhabung eines Aufsichtsrechtes handelt, also um die Prüfung, ob die Gemeindeorgane rechtmäßig gehandelt haben, ist für diese Prüfung die zur Zeit der Beschlußfassung der Gemeinde geltende Rechtslage bedeutend, es sei denn, daß Übergangsbestimmungen oder sonstige gesetzliche Regelungen in der Richtung bestehen, es sei für die aufsichtsbehördliche Genehmigung die zur Zeit der Entscheidung der Aufsichtsbehörde bestehende Rechtslage maßgebend
(Hinweis E 26.6.1990, 86/05/0130).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990060162.X02Im RIS seit
03.05.2001