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L65000 Jagd WildNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Wird mit Bescheid der BH ausgesprochen, daß die Jagdausübungsberechtigten verpflichtet sind, einen Abschuß unverzüglich dem Hegeringleiter bekanntzugeben und erwächst dieser Bescheid in Rechtskraft, so ergibt sich die Verpflichtung zur Meldung aus diesem Bescheid und braucht nicht untersucht zu werden, ob dem Hegeringleiter Organstellung zukommt.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote Übertretungen und StrafenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190069.X01Im RIS seit
03.05.2001