RS Vwgh 1991/6/20 91/19/0098

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Veröffentlicht am 20.06.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1972 §31 Abs2;
AVG §60;

Rechtssatz

Um den Begründungserfordernissen des § 60 AVG zu entsprechen, hat die Beh in eindeutiger, einer nachprüfenden Kontrolle zugänglichen Weise den konkreten Sachverhalt darzutun, aufgrund dessen sie von der Bestellung eines Bevollmächtigten iSd § 31 Abs 2 ASchG ausgeht (Hinweis E 18.6.1990, 90/19/0116).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190098.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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