RS Vwgh 1991/6/24 90/15/0161

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Veröffentlicht am 24.06.1991
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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §33 TP19 Abs5;

Beachte

Besprechung AnwBl 1991/10, 725;

Rechtssatz

Die Aufhebung eines Kreditvertrages iSd Befreiungsvorschrift des § 33 TP 19 Abs 5 GebG liegt auch dann vor, wenn dieser durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit endete.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150161.X02

Im RIS seit

24.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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