RS Vwgh 1991/6/24 90/15/0112

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Veröffentlicht am 24.06.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §51 Abs3;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/15/0113

Rechtssatz

Ein bloßer Gebäudeteil kann nicht als selbständiges Gebäude angesehen werden.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150112.X10

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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