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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §21;Rechtssatz
Voraussetzung für den Eintritt der "Nachtragsfiktion" des § 33 TP 19 Abs 5 GebG ist die Erfüllung der in der zitierten Bestimmung angeführten - im sinngemäßen Anwendungsbereich des § 33 TP 8 Abs 5 GebG der sich aus § 33 TP 19 Abs 5 iVm § 33 TP 8 Abs 5 GebG ergebenden - Tatbestandsmerkmale, nicht aber, daß alle Tatbestandsmerkmale, die im § 21 GebG für das Vorliegen eines Nachtrages gefordert werden, erfüllt sind; dafür hätte es nicht der Fiktion bedurft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990150162.X02Im RIS seit
11.07.2001