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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §93 Abs3 lita;Rechtssatz
War dem Gebührenschuldner das Erkennen der Gebührenpflicht zumutbar, so liegt kein Begründungsmangel vor, wenn auf die Frage der Entschuldbarkeit der Gebührenverkürzungen nicht eingegangen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990150057.X04Im RIS seit
06.07.2001