RS Vwgh 1991/6/25 90/11/0174

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Veröffentlicht am 25.06.1991
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §76 Abs1;

Rechtssatz

Es kommt allein auf den Kenntnisstand des Gendarmeriebeamten im Zeitpunkt der Abnahme des Führerscheines an, ob die Annahme, der Lenker werde in einem die Fähigkeit hiezu ausschließenden Zustand ein Kfz lenken, berechtigt ist. Einer allfälligen späteren Erklärung wie auch dem Umstand, daß tatsächlich keine Inbetriebnahme erfolgte, kommt von vornherein keine rechtliche Bedeutung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990110174.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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