RS Vwgh 1991/6/25 88/07/0001

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Veröffentlicht am 25.06.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs3;
VwGG §28 Abs1 Z4 impl;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0749/74 E 24. Februar 1975 RS 2

Stammrechtssatz

Über einen Beschwerdepunkt, der nicht auch im Berufungsverfahren geltend gemacht wurde, hat der VwGH nicht abzusprechen, auch wenn es sich um ein in erster Instanz gemachtes Vorbringen handelt.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988070001.X07

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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