RS Vwgh 1991/6/25 88/07/0001

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Veröffentlicht am 25.06.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwGG §34 Abs1;
WRG 1959 §102 Abs1;

Rechtssatz

Hat der Bf weder auf Verwaltungsebene noch in der Beschwerde behauptet, Wasserberechtigter zu sein, so ist er demnach nicht berechtigt, eine Verletzung seiner Rechte geltend zu machen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988070001.X06

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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