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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Hat der Bf weder auf Verwaltungsebene noch in der Beschwerde behauptet, Wasserberechtigter zu sein, so ist er demnach nicht berechtigt, eine Verletzung seiner Rechte geltend zu machen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988070001.X06Im RIS seit
12.11.2001