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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Rechtssatz
Es ist dem VwGH versagt, bei seinen Entscheidungen Tatsachen zu berücksichtigen, die erst nach Erlassung des angefochtenen Bescheides eingetreten sind.
Schlagworte
Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990070131.X05Im RIS seit
12.11.2001