RS Vwgh 1991/6/25 91/04/0001

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Veröffentlicht am 25.06.1991
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §366 Abs1 Z4;
GewO 1973 §74 Abs2 Z1;
GewO 1973 §81 idF 1988/399;

Rechtssatz

Daß die zuständige Behörde die Genehmigungspflicht der Wiederaufbereitungsanlage (Kläranlage) früher nicht erkannt hatte, stellt keinen Umstand dar, der die Tatbestandsmäßigkeit des festgestellten Verhaltens des Beschwerdeführers entsprechend einer Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs 1 Z 4 GewO 1973 ausschließen würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991040001.X01

Im RIS seit

25.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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