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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Rechtssatz
Weder die Beiziehung im erstinstanzlichen Verwaltungsverfahren noch die Zustellung eines Bescheides reichen für sich alleine aus, die Parteistellung im Verwaltungsverfahren zu begründen (Hinweis E 25.9.1984, 83/07/0048).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991040130.X03Im RIS seit
25.06.1991