RS Vwgh 1991/6/25 90/07/0085

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.1991
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs1;
WRG 1959 §32 Abs2 litc;

Rechtssatz

Für ein Einschreiten der Wasserrechtsbehörde ist es gem § 32 Abs 2 lit c und § 138 Abs 1 WRG ohne Bedeutung, ob bereits eine Grundwasserverunreinigung durch eine eigenmächtige Neuerung (Maßnahme) eingetreten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990070085.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten