RS Vwgh 1991/6/25 91/04/0026

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Veröffentlicht am 25.06.1991
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Index

26/02 Markenschutz Musterschutz

Norm

MarkenSchG 1970 §4 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Ein Zeichen, das noch genügend phantasievoll ist, um eine Eintragung unter Beachtung der Bestimmungen des § 4 Abs 1 Z 4 MarkenSchG 1970 zu rechtfertigen, kann dennoch bei Widerspruch mit den tatsächlichen Verhältnissen irreführend und daher entsprechend § 4 Abs 1 Z 4 MarkenSchG 1970 schutzunfähig sein (vgl hiezu Baumbach-Hefermehl, Warenzeichenrecht, 12te Auflage, S 372).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991040026.X04

Im RIS seit

11.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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